Vertrauen Sie nicht dem Anwalt Ihrer Immobilienfirma!
Suchen Sie sich selbst einen Anwalt!
F Nicht selten ist es in der Vergangenheit passiert, dass die Verkaufsabwicklungen
über den Anwalt der Immobilienfirma gelaufen sind, dieser Anwalt auch im Sinne
des Käufers mit der Grundbucheintragung und Durchsetzung der Rechte des
Käufers beauftragt wurde, jedoch die Grundbucheintragung trotz Beauftragung
und Zahlung des Honorars nicht veranlasst wurde. Einige Immobilienfirmen
machen mit dem Firmenanwalt gemeinsame Sache.
F Ihr eigener Anwalt wird eine Honoraranzahlung verlangen und den Rest nach
Erbringung der Leistung, z.B. Eintragung ins Grundbuch. Auf jeden Fall wird Ihr
Anwalt umgehend nach Kaufvertragsunterzeichnung und Zahlung des Kaufpreises
die Eintragung beim Grundbuchamt veranlassen. Nur so können Sie sicher sein,
dass die Rechte der Immobilie auch wirklich auf Sie übergehen. Nach Abschluss der
Grundbucheintragung erhalten Sie das grüne Originaldokument ausgehändigt.
Ein seriöses Unternehmen wird Ihren eigenen Dolmetscher und Ihren eigenen Anwalt für die Vertragsabwicklung akzeptieren.
F Kaufen Sie niemals eine Wohnung, wo sich das Haus noch in Planung befindet, Sie
haben keinen Einfluss auf sofortige Eintragung ins Grundbuch und was passiert,
wenn während der Baumaßnahmen die Firma Pleite geht — Sie haben aber bereits
Ihren Kaufpreis bezahlt—glauben Sie, Sie bekommen Ihr Geld zurück…?
F Kaufen Sie doch lieber eine Wohnung im Rohbau, so können Sie sicher sein, dass
Ihr eigener Anwalt diese umgehend ins Grundbuch eintragen lässt und Sie die
Innengestaltung selbst aussuchen können.
F Sollten Sie Ihre Rohbauwohnung ausbauen lassen, handeln Sie unbedingt vorher
alle Preise und Materialien aufs Genauste aus und machen Sie die Vereinbarung
schriftlich fest. Wichtig ist, dass dies am besten von einem Anwalt oder zumindest
notariell beglaubigt wird. Das schützt Sie vor späteren bösen Überraschungen und
nicht nachvollziehbaren Nachforderungen. Wichtig ist — erkundigen Sie sich
vorher unbedingt nach Preisen für Materialien und Arbeitslöhnen. Ihr Anwalt ist
Ihnen da sicherlich gern behilflich.
F Das gleiche gilt bei dem Erwerb eines Grundstückes. Vertrauen Sie auch hierbei
auf den eigenen Anwalt und fixieren Sie alle Vereinbarungen schriftlich und
anwaltlich bestätigt.
F Lassen Sie sich niemals von “vermeintlich” vielverkauften Objekten beein-
drucken, es gibt Unternehmen, die auf diesem Weg den Anschein erwecken
möchten seriös zu sein und einen großen zufriedenen Kundenstamm
vorweisen zu können.
F Vertrauen Sie nicht auf das Gästebuch eines Unternehmens. Nicht selten werden
Gästebücher geschönt, negative Einträge werden gelöscht, positive Einträge unter
vermeintlichen Kundennamen selbst geschrieben.
F Vertrauen Sie keinen Referenzen nur per E-Mail oder Telefon, nicht selten
landen Ihre Anfragen an den vermeintlich zufriedenen Kunden direkt im
Postfach des Immobilienunternehmens. Anschließend wird Ihnen unter
dem Namen des vermeintlichen Kunden und einer anderen E-Mail-Adresse
eine äußerst glaubwürdige und zufriedenstellende Referenz zugesendet.
Trauen Sie daher ausschließlich nur Referenzen, die Sie mit eigenen Augen
gesehen haben und die Möglichkeit hatten, den Eigentümer persönlich und
unter 4 Augen kennen zu lernen.
F Vorsicht, einige unseriöse Firmen machen nach Bekanntwerden einiger Fälle
einfach unter einem anderen Firmennamen weiter. Sollten Sie Bedenken haben, ob
es sich bei der von Ihnen ausgesuchten Firma um das auf diesen Seiten
beschriebene Unternehmen handelt, senden wir Ihnen gern nach Anfrage ein Bild
der Firmeninhaber zu, so können sie sich vor Vertragsabschluss schützen, bevor Sie
dann das Nachsehen und unnötigen Ärger haben.
Lernen Sie aus den Fehlern, die andere bereits gemacht haben!