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Grundlagen zum Immobilienerwerb in Ägypten |
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Zur Vorbereitung des Kaufvertrages und der Eintragung im Grundbuch ist es unbedingt zu empfehlen, dass sich der Käufer die vom Verkäufer gemachten Angaben und die zugesicherten Eigenschaften der Immobile durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen nachweisen lässt. Insbesondere sollte sich der Käufer vorlegen lassen: F Einen amtlichen und aktuellen Auszug aus dem Grundbuch, oder sonstige F Eine aktuelle Bescheinigung der Steuerbehörden, dass alle im Zusammenhang mit dem Grundstück oder der Wohnung bis zum Zeitpunkt des Verkaufs angefallenen F Die Baugenehmigungen für das oder die verkauften Gebäude F Eine Bescheinigung des Grundbuchamtes, aus der ersichtlich ist, dass das Eigentum
Eintragung ins Grundbuch Mit dem (vorläufigen) Kaufvertrag geht das Eigentum an der Immobilie noch nicht an den Käufer über, hierzu muß der Erwerb ins Grundbuch eingetragen werden. F Grundsätzlich ist dem Käufer zu empfehlen, diesen Antrag unverzüglich nach F Das Grundbuchamt leitet den Antrag an das Liegenschaftsvermessungsamt weiter, F Die Gebühren sind in Gesetz Nr. 83/2006 geregelt und dürfen 2000 LE nicht Achtung! Nur mit diesem grünen Originaldokument mit blauen Wenn möglich sollte der Käufer eine notariell beglaubigte Vollmacht
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