Grundlagen zum Immobilienerwerb in Ägypten

Zur Vorbereitung des Kaufvertrages und der Eintragung im Grundbuch ist es unbedingt zu empfehlen, dass sich der Käufer die vom Verkäufer gemachten Angaben und die zugesicherten Eigenschaften der Immobile durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen nachweisen lässt.

Insbesondere sollte sich der Käufer vorlegen lassen:

F     Einen amtlichen und aktuellen Auszug aus dem Grundbuch, oder sonstige
           Unterlagen, die die Rechte des Verkäufers belegen, sowie Pläne und Zeichnungen

F     Eine aktuelle Bescheinigung der Steuerbehörden, dass alle im Zusammenhang mit            dem Grundstück oder der Wohnung bis zum Zeitpunkt des Verkaufs angefallenen
           Steuern bezahlt sind

F     Die Baugenehmigungen für das oder die verkauften Gebäude

F     Eine Bescheinigung des Grundbuchamtes, aus der ersichtlich ist, dass das Eigentum
           des Verkäufers nicht mit Grundpfandrechten, Dienstbarkeiten oder anderen
           dinglichen Rechten Dritter belastet ist (“negative pledge certificate”)

 

Eintragung ins Grundbuch

Mit dem (vorläufigen) Kaufvertrag geht das Eigentum an der Immobilie noch nicht an den Käufer über, hierzu muß der Erwerb ins Grundbuch eingetragen werden.

F     Grundsätzlich ist dem Käufer zu empfehlen, diesen Antrag unverzüglich nach
           der Unterzeichnung des vorläufigen Kaufvertrages zu stellen. Der Eingang des
           Antrages beim Grundbuchamt hat nämlich zur Folge, dass sein Recht auf
           Eintragung des Eigentums Vorrang vor späteren Anträgen Dritter hat. Dieser
           Vertrag ist dann von beiden Parteien
auf dem Grundbuchamt zu unterzeichnen.

F     Das Grundbuchamt leitet den Antrag an das Liegenschaftsvermessungsamt weiter,
           dieses besichtigt die Immobilie und vermisst diese, um den steuerlich relevanten
           Wert festzulegen. Erst danach entscheidet das Grundbuchamt endgültig über den
           Antrag. Nachdem der Antrag aktzeptiert und die Gebühren bezahlt wurden,
           kommt der endgültige Kaufvertrag zustande, welcher nochmals vom Grundbuch-
           amt überprüft wird. Erst danach bekommt der Vertrag eine Registernummer.

F     Die Gebühren sind in Gesetz Nr. 83/2006 geregelt und dürfen 2000 LE nicht
           überschreiten. Die durchschnittliche Dauer für die komplette Eintragung beträgt
           4 bis 8 Monate. Nach Abschluss dieses Verfahrens erhalten Sie Ihr grünes
           Originaldokument mit blauen Stempeln vom Amt ausgehändigt.

           Achtung! Nur mit diesem grünen Originaldokument mit blauen
           Stempeln
können   Sie sicher sein, dass das Verfahren auch wirklich
           ordnungsgemäß abgeschlossen wurde.

           Wenn möglich sollte der Käufer eine notariell beglaubigte Vollmacht
           vom Verkäufer einholen, um das Verfahren ohne Mitwirkung des
           Verkäufers durchführen zu können.

 

 

 

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